Kinder und Jugendliche
Bei folgenden Symptomen / Auffälligkeiten ist eine logopädische Therapie möglich:
Es gibt noch weitere logopädische Störungsbilder und Aufgabenbereiche. Je nach Spezialisierung der LogopädInnen können nicht immer alle möglichen Störungsbilder in einer Praxis therapiert werden.
Für die logopädische Behandlung benötigen Sie entweder eine Verordnung, oder Sie zahlen die Therapie selbst. Eine Verordnung bekommen Sie zum Beispiel von Ihrem
Schildern Sie Ihrem Arzt, was Ihnen auffällt und dass Sie eine logopädische Abklärung oder Therapie wünschen.
Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für die Behandlung bei Kindern in voller Höhe. Erwachsene zahlen in der GKV einen Eigenanteil von 10% + Verordnungsgebühr.
Liegt keine Verordnung einer gesetzlichen Krankenkasse vor, zahlen Sie die Kosten der Therapie selbst. Falls Sie eine private Krankenversicherung haben, richtet sich die Erstattung nach Ihrem gewählten Versicherungsvertrag.
Hat der Arzt die logopädische Therapie verordnet oder haben Sie sich für eine Therapie entschieden, melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail in einer Praxis an.
Aktuell führen Praxen in der Stadt und im Landkreis Celle Wartelisten, da durch Logopädenmangel weniger Therapieplätze zur Verfügung stehen, als Therapien verordnet und gewünscht werden.